Bedingungen Forderungseinzug / Inkasso
- nichttitulierte Forderungen -
Keine Kosten im Erfolgsfall
Im Erfolgsfall gehen
sämtliche Kosten zu Lasten des Schuldners.
Dabei werden eingehende Teilzahlungen zunächst auf entstandene Kosten
verbucht.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Forderung außergerichtlich oder
gerichtlich geltend gemacht wird.
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Im Erfolgsfall entstehen für Sie keine Kosten!
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Kosten im Nichterfolgsfall / Pauschalgebühr
Ist eine Forderung einmal nicht realisierbar, erheben wir für das
außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren lediglich eine
Bearbeitungspauschale zuzüglich der von uns verauslagten Kosten. Sie
treten die entstandenen und nicht zum Ausgleich gebrachten
Gebührenansprüche gegen den Schuldner an die
Anwaltssozietät
Ludwig & Callies ab. Die Forderung wird bei uns in die
Überwachung genommen und die Vermögensverhältnisse regelmäßig überprüft.
Bei einer späteren Realisierung erhalten Sie dann von uns die
Hauptforderung nebst Zinsen.
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Wir bieten Ihnen durch die Vereinbarung einer
Pauschalgebühr die Möglichkeit, Ihr Kostenrisiko
weitgehend zu minimieren.
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Diese Pauschalgebühr im Falle der Erfolglosigkeit wird individuell mit
der
Anwaltssozietät Ludwig & Callies im Einzelfall vereinbart.
Hierbei hat sich in der Praxis eine von der Forderungshöhe und
Arbeitsaufwand abhängige Pauschalisierung der Gebühren bewährt, die Sie
der tabellarischen Übersicht entnehmen können.
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Forderungshöhe
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Pauschalgebühr im Nichterfolgsfall
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Bearbeitungsvergütung im Nichter-folgsfall in Form einer
Pauschale:
Forderungen bis 1.000,00 €
Forderungen bis 5.000,00 €
Forderungen bis 25.000,00 €
Forderungen bis 50.000,00 €
Forderungen über 50.000,00 €
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25,00 € bis 50,00 €
50,00 € bis 100,00 €
100,00 € bis 200,00 €
200,00 € bis 500,00 €
Vereinbarung nach Rücksprache
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Auslagen (Gerichtskosten,
Gerichtsvollzieherkosten etc.)
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Belastung in Höhe der Auslagen
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Bei
Klageverfahren wird nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet
Die Gebühren verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer.